INGRID SCHÄTZLE Dipl. Designerin (FH) INNENARCHITEKTUR
"Seit Inkrafttreten der EnEv 2014 im Mai diesen Jahres wird bei Neuvermietungen und Verkäufen von Wohngebäuden das Fehlen eines Energieausweises mit gesetzlichen Strafen belegt. Weiterhin sind bestimmte energetische Nachrüstmaßnahmen zur Energieeinsparung zu erfüllen. Die Strafe bei Missachtung der Vorschriften kann bis zu 15.000.- Euro betragen.
Der Energieausweis ist alle 10 Jahre zu erneuern.
Bedarfsausweis: Die baulichen und anlagentechnischen Gegebenheiten werden erfasst und anhand eines fiktiven Referenzgebäudes die Verbrauchswerte errechnet. Dieses Verfahren ist bei Wohngebäuden bis zu fünf Wohneinheiten vorgeschrieben.
Verbrauchsausweis: Bei einem Gebäude ab 5 Wohneinheiten darf ein Verbrauchsausweis erstellt werden. Hierzu sind die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre anzugeben.
Der Verbrauchsausweis ergibt meist bessere Werte, da Lage und Nutzerverhalten berücksichtigt werden.
Der Energieausweis ist alle 10 Jahre zu erneuern.
Um ein identisches Auswerung zu erhalten werden möglichst exakte Angaben zu Ihrem Gebäude benötigt. Halten Sie diese bitte bei der Ortsbegehung bereit